Aus der Bayreuther
Feuerwehrgeschichte
von
Axel Polnik
2011 wird die Freiwillige Feuerwehr Bayreuth ihr 150-jähriges
Bestehen begehen – ein Anlass, hinter die Kulissen zu schauen. Denn die
Bayreuther Brandschutzgeschichte beginnt schon im Spätmittelalter.
In der
1447 erlassenen
Polizeiordnung wurden alle Hausbesitzer zum Vorhalten eines ledernen
Löscheimers verpflichtet. Bereits 1448 verrichtete der erste
Türmer auf der Stadtkirche seinen Dienst, dem auch die
Feuermeldung durch das Feuerrufen oder durch Anschlagen der Feuerglocke
oblag.
Der erste Stadtbrand vom 21. März
1605
vernichtete in sechs Stunden 144 Häuser und zwar die
gesamte Marktsüdseite zwischen der heutiger Sophienstraße
und der Kanzleistraße. Viele Bayreuther wurde dadurch in Not und
Elend gestürzt. Markgraf Christian ordnete zwar die Verwendung von
Tonziegeln beim Hausbau an, jedoch wurde dies nicht befolgt. Zur
Brandbekämpfung wurden drei große kupferne
Wasserbehälter auf Holzkufen angeschafft.
Am 16. Juni
1621 kam es zu
einem zweiten Stadtbrand mit noch verheerenderen Folgen. 238
Häuser – das ist fast die gesamte Stadt in der Ummauerung – wurden
vernichtet. Erst 30 Jahre später wurde vom Markgrafen Christian
eine erste Feuerordnung erlassen, die gezielte Maßnahmen zum
Feuerschutz, dem Hausbau, dem Umgang mit Feuer, der Feuermeldung und
der Brandbekämpfung enthielt.
1688 wurde die erste
vierrädrige Feuerspritze – damals als Feuerkunst bezeichnet –
angeschafft. Trotz der Anweisung des Markgrafen Christian Ernst, beim
Hausbau Tonziegel zu verwenden, hatten 1722 weniger als die Hälfte
aller Häuser innerhalb der Stadtmauern solche Ziegel.
Durch die Unvorsichtigkeit des Markgrafen brach am 26. Januar
1753 im sog. Pavillon – einem
Zimmer im Dach des Alten Schloss – ein Brand aus, der sich durch den
starken Wind rasch bis zum Westflügel ausbreitete. Die
Löscharbeiten wurden durch klirrende Kälte
beeinträchtigt, weil das Wasser in den Schläuchen einfror und
erst in Braukesseln erwärmt werden musste.
1802 übernahm die
Stadt Bayreuth das gesamte markgräfliche
Feuerlöschgerät. Und auch die vom Magistrat der Stadt neu
erlassene Feuerlöschordnung, unterschied sich von der
markgräflichen Feuerlöschordnung von 1782 nur durch die
Überschrift.
1820 erteilte der Magistrat der Stadt dem Kupferschmiedemeister und
Mechanikus Georg Friedrich Kübel die Erlaubnis zur Fabrikation von
Feuerspritzen. Zuvor hatte dieser einen Prozess gegen den
Glockengießermeister Lösch aus St. Georgen führen
müssen, der meinte, es läge ein Verstoß gegen die
Zunftordnung vor. Die Feuerspritzenfertigung wurde 1825 aufgenommen,
und Kübel lieferte 1831 die erste vierrädrige Feuerspritze an
den Stadtmagistrat.
Sehr gravierende Mängel im Feuerschutz veranlassten
1836 den Stadtmagistrat, eine neue,
sehr detaillierte Feuerlöschordnung aufzustellen. 59 Bestimmungen
befassten sich mit dem Umgang mit Feuer und weitere 190 Paragraphen mit
den Feuerlöschgeräten, ihrer Aufbewahrung und Beschaffung
sowie mit der Brandbekämpfung. Aus der Handwerkerschaft wurde eine
so genannte Feuer-Rettungs-Gesellschaft rekrutiert, deren Aufgaben
durch weitere 44 Paragraphen geregelt wurden.
Durch die geringe Bereitschaft in der Feuer-Rettungsanstalt war der
Stadtmagistrat gezwungen, den Brandschutz neu zu organisieren. Zur
Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr wurde am 10. Januar 1860 im
Bayreuther Tagblatt aufgerufen, was aber nicht zum gewünschten
Erfolg führte. Die Stadt bat dann den 1861 gegründete
Turnverein, sich der Sache anzunehmen. Und so fanden sich am 20. Juni
1861 114 Turner bereit, eine
Freiwillige Turnerfeuerwehr zu gründen.