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ESCHICHTSWERKSTATT BAYREUTH  e.V. 

Aus der Bayreuther Feuerwehrgeschichte

von Axel Polnik

2011 wird die Freiwillige Feuerwehr Bayreuth ihr 150-jähriges Bestehen begehen – ein Anlass, hinter die Kulissen zu schauen. Denn die Bayreuther Brandschutzgeschichte beginnt schon im Spätmittelalter.

In der 1447 erlassenen Polizeiordnung wurden alle Hausbesitzer zum Vorhalten eines ledernen Löscheimers verpflichtet. Bereits 1448 verrichtete der erste Türmer auf der Stadtkirche seinen Dienst, dem auch die Feuermeldung durch das Feuerrufen oder durch Anschlagen der Feuerglocke oblag.

Der erste Stadtbrand vom 21. März 1605 vernichtete in sechs Stunden 144 Häuser und zwar die gesamte Marktsüdseite zwischen der heutiger Sophienstraße und der Kanzleistraße. Viele Bayreuther wurde dadurch in Not und Elend gestürzt. Markgraf Christian ordnete zwar die Verwendung von Tonziegeln beim Hausbau an, jedoch wurde dies nicht befolgt. Zur Brandbekämpfung wurden drei große kupferne Wasserbehälter auf Holzkufen angeschafft.

Am 16. Juni 1621 kam es zu einem zweiten Stadtbrand mit noch verheerenderen Folgen. 238 Häuser – das ist fast die gesamte Stadt in der Ummauerung – wurden vernichtet. Erst 30 Jahre später wurde vom Markgrafen Christian eine erste Feuerordnung erlassen, die gezielte Maßnahmen zum Feuerschutz, dem Hausbau, dem Umgang mit Feuer, der Feuermeldung und der Brandbekämpfung enthielt.

1688 wurde die erste vierrädrige Feuerspritze – damals als Feuerkunst bezeichnet – angeschafft. Trotz der Anweisung des Markgrafen Christian Ernst, beim Hausbau Tonziegel zu verwenden, hatten 1722 weniger als die Hälfte aller Häuser innerhalb der Stadtmauern solche Ziegel.

Durch die Unvorsichtigkeit des Markgrafen brach am 26. Januar 1753 im sog. Pavillon – einem Zimmer im Dach des Alten Schloss – ein Brand aus, der sich durch den starken Wind rasch bis zum Westflügel ausbreitete. Die Löscharbeiten wurden durch klirrende Kälte beeinträchtigt, weil das Wasser in den Schläuchen einfror und erst in Braukesseln erwärmt werden musste.

1802 übernahm die Stadt Bayreuth das gesamte markgräfliche Feuerlöschgerät. Und auch die vom Magistrat der Stadt neu erlassene Feuerlöschordnung, unterschied sich von der markgräflichen Feuerlöschordnung von 1782 nur durch die Überschrift.

1820 erteilte der Magistrat der Stadt dem Kupferschmiedemeister und Mechanikus Georg Friedrich Kübel die Erlaubnis zur Fabrikation von Feuerspritzen. Zuvor hatte dieser einen Prozess gegen den Glockengießermeister Lösch aus St. Georgen führen müssen, der meinte, es läge ein Verstoß gegen die Zunftordnung vor. Die Feuerspritzenfertigung wurde 1825 aufgenommen, und Kübel lieferte 1831 die erste vierrädrige Feuerspritze an den Stadtmagistrat.

Sehr gravierende Mängel im Feuerschutz veranlassten 1836 den Stadtmagistrat, eine neue, sehr detaillierte Feuerlöschordnung aufzustellen. 59 Bestimmungen befassten sich mit dem Umgang mit Feuer und weitere 190 Paragraphen mit den Feuerlöschgeräten, ihrer Aufbewahrung und Beschaffung sowie mit der Brandbekämpfung. Aus der Handwerkerschaft wurde eine so genannte Feuer-Rettungs-Gesellschaft rekrutiert, deren Aufgaben durch weitere 44 Paragraphen geregelt wurden.

Durch die geringe Bereitschaft in der Feuer-Rettungsanstalt war der Stadtmagistrat gezwungen, den Brandschutz neu zu organisieren. Zur Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr wurde am 10. Januar 1860 im Bayreuther Tagblatt aufgerufen, was aber nicht zum gewünschten Erfolg führte. Die Stadt bat dann den 1861 gegründete Turnverein, sich der Sache anzunehmen. Und so fanden sich am 20. Juni 1861 114 Turner bereit, eine Freiwillige Turnerfeuerwehr zu gründen.